HEIDEMANN UND GASTRO Versicherungsmakler GmbH

In den Ursprüngen des Maklerwesens durften nur beeidigte Makler für ihre Mandanten tätig werden. Aus dem Jahre 1567 stammt der älteste Nachweis für die Pflicht zur Leistung eines Eides, der die Amtswürde eines Maklers unterstreichen sollte. So hatte  vom Makler ausgestellte Urkunden dieselbe Beweislast wie die der Notare. Auch finden sich Spuren der Existenz in der Hamburgischen Maklerverordnung von 1654, in der Versicherungsmakler als Makler in „Assecurants“ genannt werden.

Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter (z. B. Bezirkskommissaren, Vertrauensleuten, Haupt- und Generalagenten) ist ein Versicherungsmakler auch heute noch kraft Gesetz der Interessenvertreter und treuhänderische Sachwalter seiner Mandanten.

Durch unsere unabhängige Tätigkeit als Versicherungsmakler und die Zusammenarbeit mit über 80 Versicherungsgesellschaften und Assekuradeuren bieten wir unseren Mandanten ein hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis. Mit einer namhaften und leistungsfähigen Versicherungsgesellschaft haben wir unsere “Gourmet-Police – Ultimativ für Gastgeber“ entwickelt in die unsere jahrelange Erfahrung im Bereich der Versicherung von Gastronomie- und Hotelbetrieben eingeflossen ist. Der Versicherer verzichtet u. a. auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, auf Leistungskürzungen bei Obliegenheitsverletzungen und auf die Anrechnung einer möglichen Unterversicherung.  Zudem gilt die „Goldene Regel“ (Neuwertentschädigung) und es sind alle wichtigen gastronomiespezifischen Risiken versichert.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Schadenfall und bei allen Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften. Die regelmäßige Überprüfung Ihrer Versicherungen gehört ebenfalls zu unseren Aufgaben.

Kontaktdaten:

Ansprechpartner

Heidemann, Frank

Tel: +49 40 386 585 91

Mobil: +49 160 96627254

Mail: hamb.kreis@heidemann-gastro.de

Das sind unsere Mitglieder